Beschreibung
Die Pulsradiolyse-Anlage FEBETRON 708 wurde im Jahr 1976 von Professor Nikola Getoff (mit Geldmitteln des Jubiläumsfonds der österreichischen Nationalbank und des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung) für das damalige Institut für Theoretische Chemie und Strahlenchemie an der Universität Wien angeschafft. Die Anlage war über mehrere Jahrzehnte für die Forschung auf dem Gebiet der Strahlenchemie im Einsatz. Sie verfügt durch eine Adaptierung über zwei Elektronenröhren, statt der üblichen einen Elektronenröhre. Sie ist damit im deutschsprachigen Raum einzigartig. Mit den durch die beiden Röhren erzeugten Elektronenpulsen war es möglich, auch schnelle kinetische Vorgänge in Lösungen (Pulsradiolyse) zu messen. Während des Betriebs entstand Röntgenstrahlung, weshalb das Gerät in einem eigens dafür adaptierten Raum stand.
Die Anlage besteht im Wesentlichen aus drei Komponeten:
1. Zweistrahl-Elektronenbeschleuniger FEBETRON 708 (für die Erzeugung der zwei Elektronenstrahlen)
Durch diverse Adaptierungen (Anbau zweier Auslegearme (Inv.-Nr. 99739/1) sowie Erhöhung des Energie-Outputs), wurde das Standardgerät Febetron Model 706 (Inv.-Nr. 99739) auf den Zweistrahl-Elektronenbeschleuniger FEBETRON 708 aufgerüstet.
Das Febetron Model 706 selbst ist montiert auf einem Fahrgestell (Stativ) mit rechteckiger Grundfläche und feststellbaren Rädern. Mit einem Marx-Generator erzeugt es eine Spannung von max. 800 kV. Die Spannung wird über die Auslegearme (Inv.-Nr. 99739/1) an zwei Elektronenröhren (Inv.-Nr. 99739/5 und 99739/6) gelegt. Die Auslegearme sind durch ein eigenes fahrbares Dreifußstativ (Inv.-Nr. 99739/2) abgestützt. Es entstehen zwei Elektronenstrahlen mit einer maximalen Gesamtenergie von 800 keV. Die Dauer eines Elektronenpulses ist kleiner gleich 5 Nanosekunden. Durch diesen kurzen Puls können auch sehr schnell verlaufende Prozesse registriert werden. Für den Betrieb der Anlage wird ein Bedien- und Kontrollschrank (Inv.-Nr. 99739/3) benötigt.
2. Komponenten für die Probenlösung
Die Probelösung wird von einem Behälter (Inv.-Nr. 99739/26) ausgehend kontinuierlich in die Messküvette (siehe Inv.-Nr. 99739/25 und 99739/27) gepumpt (Steuergerät zur Pumpe Inv.-Nr. 99739/19). Diese befindet sich genau zwischen den beiden Elektronenröhren (wo sich die beiden Auslegearme beinahe wieder berühren), dort erfolgt die Bestrahlung mit den Elektronen. Die Bestrahlung von beiden Seiten führt zu einer besseren Durchdringung und einer einheitlichen Energieverteilung in der Probe. Daraus ergibt sich eine relativ homogene Verteilung der während der Bestrahlung entstehenden Verbindungen.
3. Komponenten für den Nachweis der erzeugten Verbindungen
Bei der Bestrahlung der Probe bilden sich kurzlebige Spezien, wie z.B. angeregte Moleküle, Ionen oder Radikale. Diese Radiolyseprodukte werden nachgewiesen und erlauben Rückschlüsse auf die ablaufenden Reaktionen. Der Nachweis erfolgt mittels Messung der Absorptionseigenschaften. Dafür bedarf es eines Analyselichts (aus einer Xenon-Lampe, die im Objekt-Set fehlt). Dieses Licht wird mit Hilfe eines Verschlußsystems (Inv.-Nr. 99739/23 und 99739/24) gepulst auf die Probe gestrahlt. Über einen Lichtleiter, Monochromator (Inv.-Nr. 99739/22) und Photomultiplier (Inv.-Nr. 99739/20) wird ein Spektrum aufgenommen mit dem man die entsprechenden Spezien nachweisen kann.