Thesaurus - Datensatz
 
Landnahme (kolonialer Kontext)
Begriff
Landnahme (kolonialer Kontext)
Permanente URL
https://data.tmw.at/thesaurus/68843
SKOS
Begriffsbeschreibung
Landnahme in kolonialen Kontexten bezeichnet die direkte oder indirekte Aneignung von Land durch koloniale Akteur:innen. Enteignungen – oft unter Missachtung oder Verletzung der bestehenden Landnutzungspraktiken und Eigentumsverhältnisse der lokalen Bevölkerungen –zählten zur häufigsten direkten Form der kolonialen Landnahme. Kaufverträge und ebenso sogenannte „Schutzverträge“ wurden zwischen kolonialen Akteur:innen und Vertreter:innen der lokalen Bevölkerungen abgeschlossen, ohne die Unterschiede zwischen europäischen Rechtsauffassungen und lokalen Konzepten von Besitz und Eigentum zu berücksichtigen. Der Zweck der Landnahme war die Inbesitznahme und wirtschaftliche Verwertung sowie in manchen Fällen die Besiedlung durch Europäer:innen (Siedler:innenkolonien). Als zentrales Werkzeug kolonialer Herrschaft wurde die Landnahme durch koloniale Akteur:innen zur Schwächung lokaler politischer Strukturen und Stärkung der eigenen Position genutzt. Außerdem wurde die Landnahme damit legitimiert, dass Kolonisator:innen mittels Technologien Land nicht nur nutzten, sondern kultivierten, während lokale Bevölkerungen es angeblich unberührt ließen und sein Potenzial nicht ausschöpften. Konflikte um Landnutzung und -besitz führten in vielen kolonialen Kontexten zu antikolonialem Widerstand. Die Folgen der kolonialen Landnahme sind bis heute in Form von willkürlich gezogenen Grenzen postkolonialer Staaten, der Fortführung von Landkonflikten und ungleichem Zugang zu Ressourcen nachweisbar. Zusätzlich setzt sogenanntes „Landgrabbing” durch internationale Konzerne die kolonialen Muster fort und ermöglicht die Ausbeutung von Land, Menschen und Ressourcen, etwa durch extraktivistische Aktivitäten.
Identifikator
68843
Status
Deskriptor